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Sabine Wolf
Mitglied
Nummer des Beitrags: 1 Registriert: 01-2008
| | Veröffentlicht am Montag, 28. Januar 2008 - 13:02 Uhr: |
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Wichtige Neuerung für Führerschein. Ich war am Samstag im SOS Michigan Livonia und wollte meinen Führerschein umschreiben lassen. Seit dem 22.Januar 2008 gibt eine neue Regelung, dass man eine Amerikanische Geburtsurkunde oder ähnliches benötigt. Da wir diese nicht erhalten, ist es für einen deutschen Staatsbürger nicht mehr möglich einen Michigan Führerschein zu erhalten. Das wurde mir am Telefon auch noch bestätigt. Sollte jemand die gleichen Erfahrunge gemacht haben und einen anderen Weg gefunden haben einen Führerschein zu benantragen wäre ich für die Info super dankbar. Gruß Sabine Wolf |
   
Christian Geier
Sponsor
Nummer des Beitrags: 21 Registriert: 12-2006
| | Veröffentlicht am Montag, 28. Januar 2008 - 15:58 Uhr: |
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Hallo Sabine, soweit ich informiert bin ist eine US-Geburtsurkunde nicht zwingend noetig um einen Michigan-Fuehrerschein zu erhalten. Die neue Regelung schreibt vor, dass die MI-License nur noch an US Buerger oder LPR (Legal Permanent Resident = Greencard - Inhaber ) ausgegeben wird. US Gebutsurkunde ist nur einer von mehreren Wegen US-Citizenship zu beweisen. Wenn Ihr eine Greencard haben solltet, so sollte dies ausreichend sein. Ich denke, dass sich da auch in Zukunft noch einiges tun wird, da dies einige Probleme mit sich bringt, insbesondere fuer die ganzen Expats auf H-B1 oder Treaty/Trader Visum, aber auch fuer die vielen internationalen Studenten. Da MI es sich bei der derzeitigen Wirtschaftslage wohl kaum leisten kann internationale Unternehmen zu veraegern denke ich, dass das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen ist und es eine Loesung geben wird. Bis dahin werden Deutsche wohl mit dem deutschen Fuehrerschein fahren muessen. Viele Gruess Christian |
   
Doris
Mitglied
Nummer des Beitrags: 26 Registriert: 01-2006
| | Veröffentlicht am Montag, 28. Januar 2008 - 15:59 Uhr: |
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Ja, das stimmt leider. Man kann das ganze auch hier nochmal nachlesen: http://www.michigan.gov/sos/0,1607,7-127--183894--,00.html Leider weiss ich im Moment auch keine Loesung. Gruss Doris |
   
Heike B.
Mitglied
Nummer des Beitrags: 21 Registriert: 04-2006
| | Veröffentlicht am Montag, 28. Januar 2008 - 16:06 Uhr: |
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Mit dem deutschen Führerschein, darf man meineswissens aber nur 3 Monate nach Ankunft hier fahren! |
   
Sabine Wolf
Mitglied
Nummer des Beitrags: 2 Registriert: 01-2008
| | Veröffentlicht am Montag, 28. Januar 2008 - 19:39 Uhr: |
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Wie ich heute erfahren habe, soll es keine Beschränkung der Fahrerlaubnis geben. Eine nette Dame am Telefon sagte mir, dass ich für den gesamten Aufenthalt von 3 Jahren (E2-Visum) mit dem deutschen Führerschein fahren kann, da der deutsche kein Ablaufdatum hat. Es ist doch aber so, dass der Führerschein bei vielen anderen Stellen als Identitätsprüfung vorgelegt werden sollte. Kann ich das auch mit meinem deutschen Reisepass oder Führerschein. Gruß Sabine |
   
Sabine
Mitglied
Nummer des Beitrags: 18 Registriert: 08-2007
| | Veröffentlicht am Dienstag, 29. Januar 2008 - 10:56 Uhr: |
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Hallo, auch uns betrifft dieses Thema, da wir am Samstag nach West-Bloomfield umziehen. Mein Mann hat den Führerschein im Dezember noch bekommen, ich bekomme ihn nicht so einfach. Es ist aber wohl so, dass schon einige Anwälte der großen Firmen tätig sind, um eine Lösung zu finden, evtl. auch eine ID, die die ISP-Familien als Ausweispapier zusätzlich zum Führerschein erhalten. Ich habe heute auf jeden Fall noch auf die Schnelle einen Internationalen Führerschein in Deutschland bekommen (hatte ich innerhalb von 30 Minuten) - auch wegen der Autoversicherung. Gruß, ebenfalls Sabine |
   
Christian Geier
Sponsor
Nummer des Beitrags: 22 Registriert: 12-2006
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Januar 2008 - 09:09 Uhr: |
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Hallo, Es gibt hier wohl neue Infos: Es soll wohl bereits morgen am 31. Januar eine Ergänzung zu dem Gesetzt beraten werden, die wenn beschlossen, dann auch binnen 30 Tagen umgesetzt wird, so dass dann auch wieder Ausländer die nur temporär (und legal natürlich) in MI wohnen eine Drivers License erhalten können. Laut Wayne State University, von wo ich die Info habe, sieht es wohl sehr positiv aus, dass der Ergänzungsentwurf auch genehmigt und umgesetzt wird. Einen Internationalen Führerschein braucht Ihr nicht, um in MI zu fahren, da langt der deutsche Führerschein. Ihr solltet dann aber Euren Pass mitführen, wenn Ihr mit dem deutschen Führerschein fahrt. (Auch eine Empfehlung von Wayne State ) Viele Grüße Christian |
   
Sabine Wolf
Mitglied
Nummer des Beitrags: 3 Registriert: 01-2008
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 31. Januar 2008 - 12:29 Uhr: |
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Hallo, Ich habe mich direkt an das Department of State gewendet und folgende Nachricht erhalten. Es sieht wohl so aus wie Christian das erfahren hat. Auch brauchen wir uns über die Gültigkeit und Fahrerlaubnis mit unserem deutschen Führerschein keine Gedanken machen. Viele Grüße Sabine Dear Sabine Wolf: Thank you for contacting the Michigan Department of State regarding its updated procedure for first-time driver's license and identification card applications. Effective January 22, 2008, first-time driver's license and identification card applicants must provide documentation of permanent legal presence in the United States. This change is now in place due to a recent attorney general's opinion which says that under current state law, Michigan cannot issue a driver's license to anyone who is not in the country legally and permanently. Some have asked that we modify this procedure to allow persons in this country legally, but on a temporary basis to obtain a driver's license or identification card. While Secretary Land supports this policy, it cannot be done by changing a department procedure; a law change would be required. The Secretary has developed a comprehensive proposal to create an upgraded "standard" driver's license/identification card, and an optional "enhanced" license/identification card for border crossing purposes. This proposal would allow applicants who are here legally but temporarily to qualify for Michigan's standard driver's license. This plan is pending in the Michigan state legislature. You may want to consider contacting your local state legislator to indicate your support for this law change. Please refer to the Michigan legislature Web site (www.michiganlegislature.org) for contact information for your state legislator. Secretary Land understands and shares concerns expressed by individuals that are adversely affected by this change. We have also heard from many individuals who are in this country on temporary or student work visas and those who are working to become permanent legal residents. Secretary Land recognizes the valuable contributions these individuals are making to companies and other organizations throughout Michigan. Please know that until a law change is implemented, many of these individuals can drive in Michigan with licenses issued by their country of residence. For more information on acceptable documents, see our Web site at www.Michigan.gov/sos or call 1-888-SOS-MICH (767-6424). If you need information on obtaining a social security number (SSN), replacement social security card, or a letter of ineligibility for a SSN, please contact the Social Security Administration at 1-800-772-1213, or via the Internet at www.ssa.gov. For information on how to become a permanent legal resident in the United States, please contact the United States Customs and Immigration Services (USCIS) at 1-800-375-5283 or via the Internet at www.uscis.gov. You are able to drive on your German driver license until such time the "standard" driver license is available or your German license expires. We are hoping the Legislature approves the Secretary's proposal so people in your situation will be able to obtain a Michigan driver license. Again, thank you for taking the time to share your thoughts with the department. If you have other questions, feel free to contact us at 888 SOSMICH (888-767-6424). Sincerely, K Jeffreys, Specialist Department of State Information Center Es sieht wohl so aus wie Christian das erfahren hat. Auch brauchen wir uns über die Gültigkeit und Fahrerlaubnis mit unserem deutschen Führerschein keine Gedanken machen. Viele Grüße Sabine |
   
Connie Kelemen
Mitglied
Nummer des Beitrags: 1 Registriert: 02-2008
| | Veröffentlicht am Freitag, 08. Februar 2008 - 11:05 Uhr: |
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Hallo, Es gibt hier wohl neue Infos: Es soll wohl bereits morgen am 31. Januar eine Ergänzung zu dem Gesetzt beraten werden, die wenn beschlossen, dann auch binnen 30 Tagen umgesetzt wird, so dass dann auch wieder Ausländer die nur temporär (und legal natürlich) in MI wohnen eine Drivers License erhalten können. Laut Wayne State University, von wo ich die Info habe, sieht es wohl sehr positiv aus, dass der Ergänzungsentwurf auch genehmigt und umgesetzt wird. Einen Internationalen Führerschein braucht Ihr nicht, um in MI zu fahren, da langt der deutsche Führerschein. Ihr solltet dann aber Euren Pass mitführen, wenn Ihr mit dem deutschen Führerschein fahrt. (Auch eine Empfehlung von Wayne State ) Hallo Christian, hast du evtl. irgendwelche neuen Infos, oder hast du eine Moeglichkeit bei der Wayne State University neue Infos ueber die zusaetzliche Eingabe zu dem neuen Fuehrerscheingesetz zu bekommen?? Wir leben hier seit 4 Jahren in Michigan mit unseren zwei,jetzt 16 jaehrigen Jungs, die im Mai 2007 mit ihrem Fuehrerschein angefangen waren und jetzt ihren road test gemacht haben und jetzt nicht ihre driver license bekomen koennen. Wir werden wahrscheinlich noch weitere 2 Jahre auf Visum hierbleiben und das wuerde ja bedeuten, das unsere Jungs hier keinen Fuehrerschein bekommen koennen. Das ist natuerlich hier fuer zwei Jugendliche unmoeglich. Ich kann dieses ganze Gesetz ueberhaupt nicht verstehen, wenn man in einem anderen Land legal lebt, das unsere Jungs keinen Fuehrerschein machen koennen Lieben Gruss von Connie aus Troy |
   
Stefan Feutrich
Mitglied
Nummer des Beitrags: 9 Registriert: 07-2007
| | Veröffentlicht am Freitag, 08. Februar 2008 - 15:32 Uhr: |
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Na Prima. Ich ware gerade auf dem Weg mir den Füherschein von MI zu holen. SSN war fertig und dann lass ich das. Gut ich kann ja weiter mit meinem dt. FS fahren und falls das Gestz ergänzt wird bekomme ich dann den MI-FS. Aber ich bzw meine Frau hat das gleich Problem wie Connie. Meine Frau hat keinen dt. Führerschein und wollte ihn hier machen. Wie soll das dann gehen-ohne FS ist man doch hier erschossen. |
   
Alex Keller
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Nummer des Beitrags: 111 Registriert: 02-2006
| | Veröffentlicht am Freitag, 08. Februar 2008 - 17:08 Uhr: |
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Hallo zusammen, um die Verwirrung ueber die neuen Regelungen des Fuehrerscheins noch etwas zu vertiefen. Soweit ich weiss besteht ausserdem auch noch das Gesetz das du nur dann mit dem deutschen Fuehrerschein hier fahren darfst, wenn du keinen festen Wohnsitz hast (Hotel). Ansonsten muss innerhalb einer Woche eine MI ID her. Also ist das fuer alle die hier Resident sind auch nicht moeglich erstmal mit dem deutschen zu fahren. Gruesse Alex email: pok_in_usa@yahoo.de
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Heike B.
Mitglied
Nummer des Beitrags: 23 Registriert: 04-2006
| | Veröffentlicht am Freitag, 15. Februar 2008 - 12:13 Uhr: |
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Es gibt ein Licht am Ende des Tunnels!!! Bald gibt es auch wieder Michigan Führerscheine für VISA-Inhaber!! Diese MEldung kam eben: As you know, on January 22, 2008, the Michigan Secretary of State's Office began requiring anyone applying for a Michigan driver's license or State ID card to present proof of U.S. citizenship or U.S. permanent residency (green card). However, legislation to REMOVE this requirement has just been passed by the Michigan House and Senate, and provided that Governor Granholm signs the bill (which she is expected to do), the new legislation should take effect soon. U-M's international students, scholars, faculty and staff will then once again be able to apply for Michigan driver's licenses. The text of the bill just passed by the Michigan Legislature is at http://legislature.mi.gov/doc.aspx?2007-HB-4505. The International Center will send out another update as soon as we have more information. |
   
Connie Kelemen
Mitglied
Nummer des Beitrags: 2 Registriert: 02-2008
| | Veröffentlicht am Freitag, 15. Februar 2008 - 18:18 Uhr: |
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Das ist ja toll, hoffentlich geht es jetzt auch schnell, unsere Jungs haben einen Freudensprung gemacht!!!! Liebe Gruesse Connie |
   
Christian Geier
Sponsor
Nummer des Beitrags: 23 Registriert: 12-2006
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 20. Februar 2008 - 09:26 Uhr: |
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Hallo zusammen, sowie es aussieht hat Governor Granholm das Gesetz wohl unterzeichnet und ab sofort wird die Drivers License auch wieder an Ausländer ausgegeben, die legal (aber nicht permanent) in Michigan leben. Also alles wieder so wie es sein soll :-) |
   
Silke A. Schatz-Ruppert
Mitglied
Nummer des Beitrags: 185 Registriert: 11-2003

| | Veröffentlicht am Mittwoch, 20. Februar 2008 - 19:53 Uhr: |
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Update Ich habe heute mit dem SoS telfoniert und nach den Regel gefragt ( hier gab es Probleme in Troy auf der Long Lake ) Obwohl "us Jennifer" unterschrieben hat, bekommt im Moment keiner einen Fuehrerschein. Was Ihr machen sollt: Nehmt alle Unterlagen ( Miet- oder Kaufvertrag fuers Haus, etc ) und geht zum SoS. Dort MUSS von allem eine Kopie gemacht werden, Eure Tel Nr aufgenommen werden und alle Unterlagen gehen dann nach Lansing. Man wird Euch anrufen und mitteilen, wann der Fueherschein fertig ist und Ihr diesen Abholen koennt. Es kann noch eine Woche dauern, aber eine Garantie bezgl des Zeitraumes gibt es mal wieder nicht. Dranbleiben, es ist Licht am Ende des Tunnels. Gruss Silke |
   
Thomas G.
Mitglied
Nummer des Beitrags: 2 Registriert: 02-2008
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 05. März 2008 - 21:23 Uhr: |
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Hallo, also nur zur Info: ich hab meinen Fuehrerschein heute beantragt, in Rochester. Das ganze hat 10min. gedauert und hat mich 25 $ gekostet. Das einzige was momentan gebraucht wird sind: Uebersetzung deut. Fuehrerschein, SSN, Pass mit Visum und zwei zusaetzliche Nachweise, dass man hier arbeitet bzw. hier wohnt..wie auch immer. Bei mir hat die letzte Lohnabrechnung und ein Brief von meiner Krankenversicherung ausgereicht, den ich rein zufaellig dabei hatte. Was noch anerkannt wird, sind Rechnungen fuer Nebenkosten...Mietvertrag...Schreiben von der Bank...Arbeitsvertrag... Wartezeit ist 2-3 Wochen. Fuer diese Zeit bekommt man eine "temporary licence" ausgestellt. Gruss |
   
Kathrin P.
Mitglied
Nummer des Beitrags: 99 Registriert: 01-2006
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 22. Mai 2008 - 13:04 Uhr: |
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Hallo Thomas G., meld dich doch bitte nochmal bei mir. Mir hat es leider deine email-adresse gelöscht. Viele Grüße Kathrin |
   
Thomas G.
Mitglied
Nummer des Beitrags: 5 Registriert: 02-2008
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 22. Mai 2008 - 15:29 Uhr: |
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Hallo Kathrin... versuchs doch mal mit ThomasGorski@web.de Gruss |