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DETROITINFO.DE » Nach dem Umzug ist vor dem Umzug » Wie habt Ihr das alle gemacht mit ERSTWOHNSITZ in D? « Zurück Weiter »

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Martina Rehm
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Veröffentlicht am Montag, 06. Februar 2006 - 08:22 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Beitrag drucken

Hi Katja,

das mit Lohnsteuerkarte und Wohnsitz weiß ich nicht.

Kindergeldanspruch erlischt, da Du die Mehrheit des Jahres im Ausland leben wirst. Du bist selbst verpflichtet Dich abzumelden und eine Bescheinigung beizulegen. Ich wurde - bei der Abmeldung - darauf aufmerksam gemacht dass es strafbar ist Kindergeld unberechtigt zu erhalten. Am besten rufst Du bei der Kindergeldstelle an und erkundigst Dich. Vorher das mit dem Wohnsitz klären!

LG
Martina
Martina Rehm
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Matthias
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Veröffentlicht am Montag, 06. Februar 2006 - 08:39 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Beitrag drucken

Hallo,

das ist ein kniffeliges Thema. Wenn Du willst, mail mich mal an.

Gruß

Matthias
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Kathrin Pfleghaar
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Veröffentlicht am Montag, 06. Februar 2006 - 14:46 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Beitrag drucken

Hallo Katja,
ich hab mich mal bei uns auf dem Rathaus erkundigt bzgl. Erst- und Zweitwohnsitz. Die nette Dame hat gesagt, dass es das in Deutschland nicht gibt. Bzw. man kann innerhalb Deutschlands einen Erst-und einen Zweitwohnsitz haben, aber mit dem Ausland funktioniert das nicht. Sie hat gemeint, es ist am besten auch in Deutschland gemeldet zu bleiben, schon wegen der Lohnsteuerkarte. Bei uns wird das kein Problem, denn unsere Wohnung bleibt, ich weiß ja nicht wie das ist, wenn man dann alles aufgibt. Frag doch einfach mal bei dir auf dem Amt nach. Vielleicht wieder bei den Eltern anmelden????
Liebe Grüße
Kathrin
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Kathrin Pfleghaar
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Veröffentlicht am Montag, 06. Februar 2006 - 15:57 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Beitrag drucken

Hallo Katja,

ich denke, da müßte doch eigentlich ein Steuerberater auch weiterwissen, oder? Hast du da niemandem in deinem Bekanntenkreis, der sich da auskennt?
Und, ich denke es kommt auch drauf an, ob ihr euer Gehalt weiter in D oder in den USA oder gesplittet bekommt? Bei uns wird es dann gesplittet, weil man ja immer noch laufende Kosten (Versicherungen etc...) hat.
Ich denke, ein Steuerberater müßte sowas eigentlich wissen.
Liebe Grüße
Kathrin
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Robert Auer
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Veröffentlicht am Dienstag, 07. Februar 2006 - 06:28 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Beitrag drucken

Hallo Kathrin,
... bei uns gehts jetzt (endlich) auch los!
kurze Frage:
wie habt Ihr das eigentlich mit der Besteuerung gemacht? Muss man da irgendeine Bescheinigung o.ä. haben um eine Besteuerung in den USA sicherzustellen?


Grüße

Robert
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Chris
Forum-Administrator

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Veröffentlicht am Dienstag, 07. Februar 2006 - 15:49 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Beitrag drucken

Die Frage Wohnsitz behalten oder Wohnsitz insgesamt aufgeben sollte man vernünftigerweise nicht ohne Steuerberater entscheiden; meist ermöglichen die entsendenden Firmen eine Beratung durch einen Steuerberater einer Wirtschaftsprüfergesellschaft, die für die Firma arbeitet, da ja u.U. auch steuerliche Vorgaben (Gehalt etc.) der Firma zu berücksichtigen sind.

Wir haben damals den Wohnsitz komplett aufgegeben. Für manche Belange benötigt man jedoch u.U. weiterhin eine deutsche Adresse, z.B. bei einigen deutschen Banken. Hier empfiehlt es sich, ohne größere Erklärungen schlichtweg eine Anschrift von Verwandten als neue Postanschrift anzugeben, damit sind die meisten zufrieden. Diese Postanschrift kann man auch bei der Abmeldung bei der Behörde hinterlegen; so wird man im schlimmsten Fall auch vom Finanzamt gefunden (das ist evt. nicht mal wirklich schlimm, denn mehrere Jahre verschleppte Steuernachzahlungen können teuer werden).

Der Kindergeldanspruch erlischt, wie Martina schon sagte; er lebt allerdings wieder auf, wenn man zurückkommt. Allerdings sollte man mit der Wieder-Beantragung dann nicht lange warten, weil es, wenn überhaupt, m.W. nur eine sehr begrenzte Rückwirkung von wenigen Monaten gibt. Ein Ausgleich des Kindergeld-Verlustes, der ja substantiell sein kann, sollte also in jedem Falle zur Verhandlung mit dem Arbeitgeber gehören.

Richtig schwierig kann die Weiterzahlung der Eigenheimzulage werden. Bei Vermietung der eigenen Immobilie fällt sie ja so oder so weg; wie ein Leerstand (ggf. zur zeitweisen Benutzung in den Schulferien) zu bewerten ist, sollte wirklich ein Steuerberater im Einzelfall prüfen, da sich Fehler hierbei nicht nur auf die Zulage selbst, sondern u.U. auch auf die generelle Befreiung von der inländischen Steuerpflicht auswirken können. Je nach Sachlage im Einzelfall kann es auch hier angebracht sein, einen eventuellen Wegfall der Zulage mit dem Arbeitgeber zu besprechen; insbesondere wenn das Interesse am Umzug eher beim Arbeitgeber als beim Arbeitnehmer liegt. Weiter wage ich mich hier nicht vor...
Grüße
Chris
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Kathrin Pfleghaar
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Veröffentlicht am Dienstag, 07. Februar 2006 - 17:07 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Beitrag drucken

Hallo Robert,
schön, wieder von dir zu hören. Wann gehts denn los? Wir sind auch immer noch in D. Allerdings fliegen meine Tochter und ich am Donnerstag mal "auf Urlaub" rüber.
Hab meinen Mann gefragt. Also:
Wenn Du dein Gehalt in den USA beziehst und die meiste Zeit auch in den USA lebst, wirst du automatisch in den USA besteuert. Da gibt es wohl ein Abkommen zwischen den USA und D.
Für genaueres bitte den Steuerberater fragen. Ich denke das hängt immer vom Einzelfall ab.

Liebe Grüße
Kathrin
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Alexandra Keller
Mitglied

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Veröffentlicht am Mittwoch, 08. Februar 2006 - 09:12 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Beitrag drucken

Hallo an alle,
ich wollte euch nur mal daran erinner wenn ihr den Wohnsitz in DE behalten wollt solltet ihr ueberlegen das es bei dem Wiedereinzug nach DE Schwierigkeiten beim Zoll geben kann. Denn bei einem Wohnsizt in De geht der davon aus, das man die Sachen mit denen man wiederkommt alle im Ausland gekauft (als waere man im Urlaub gewesen)hat und das fuehrt dazu, das man Zoll bezahlen muss und zwar nicht wenig.
Die Steuerpflicht erlischt in DE wenn man die hier in Amerika arbeitet und ehalt besitzt, allerdinges muss man fuer das Jahr in dem man gekommen ist auch in De eine Stererklaeung machen denn man hat ja ein Teil nocht in De GEhalt bezogen. Ihc weiss allerdings nciht ob sich ein Erstwohnsizt in De auf die Steuerpflicht auswirkt.
Ich frage mich allerdings warum man den Wohnsitz in De braucht, denn bei allen wichtigen Dingen wie Versicherungen, Finanzamt, Bank kann man eine Adresse von Bekannten oder Verwandten angeben, dann sit sichergestllt das man alles Wichtien auch erhaelt. Wenn man ein Haus hat , sit das doch dann vermietet und die wissen auch wo man erreichbar ist.
Liebe Gruesse Alex
email: pok_in_usa@yahoo.de
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Martina Rehm
Mitglied

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Registriert: 01-2006
Veröffentlicht am Sonntag, 19. Februar 2006 - 09:23 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Beitrag drucken

Hi,

bevor Ihr Euch wegen dem Wohnsitz enscheidet, schaut doch mal noch hier rein:

http://germany.info/relaunch/info/consular_services/otherconsularservices/melder echt.pdf

Gruß,
Martina
Martina Rehm

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